Sonnenland Sonne mit dem Quadrat

freiwillige private Mieter – Selbstauskunft

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Die freiwillige Mieter – Selbstauskunft für private Mietangebote

Ein Haustier wie ein Hase sollte nicht in der Selbstauskunft verschwiegen werden
Auch wenn es über Kleintierhaltung (Vögel, Fische, Nager) unterschiedliche Auffassung gibt, sollte ein Haustier in der Selbstauskunft spätestens ab der Größe einer Katze auf jeden Fall genannt werden.

In Ballungszentren und sehr begehrten Lagen ist oft innerhalb weniger Stunden eine Wohnung vermietet. Doch wie kann sich ein Vermieter orientieren, wenn er innerhalb eines Tages 50 Anfragen bekommt?

Da hilft die freiwillige Mieter-Selbstausfkunft in der Variante für private Mietangebote weiter. Hier kann der Mietinteressent freiwillige Angaben zu dem beabsichtigten Mietverhältnis machen und so dem Vermieter die Entscheidung erleichtern.

Freiwillig

Freiwillig soll die Auskunft deshalb sein, weil kein Vermieter diese rechtlich einfordern darf. Es werden teilweise Angaben in einer Auskunft gemacht, die über das reine datentechnisch notwendige Maß hinausgehen. Dies ist jedoch in beiderseitigem Interesse. Der Vermieter möchte seinen neuen Mieter so genau wie möglich kennen lernen und der Mieter möchte, dass der Vermieter sich im Zweifel für einen Kandidaten entscheidet, dem es leicht fällt, ehrliche Auskünfte zu erteilen und nichts zu verbergen hat. Im Idealfall eine klassische Win-Win-Situation. Daher werden die meisten Mieter im eigenen Interesse vorab und freiwillig diese Auskunft ausfüllen.

Selbstauskunft

In der Selbstauskunft teilt der Mietinteressent dem Vermieter einige Angaben mit, die dem Vermieter die Vorauswahl erleichtern sollen. Da werden zum Beispiel Angaben zum Beruf, der aktuellen Adresse und dem aktuellen Nettolohn in der Selbstauskunft angegeben. Aber auch Angaben zu Haustieren und Musikinstrumenten, weitere Personen, die einziehen sollen, zum Vorvermieter und zu anderen wichtigen Dingen.

Sollte ein Haustier verschwiegen werden?

Nein – auf gar keinen Fall. Immer wieder gibt es Vermieter, die ebenfalls tierlieb sind und keine Angst vor Haustieren haben.

Sollten Kinder verschwiegen werden?

Nein – auch auf keinen Fall. Und wenn jemand zu mir sagen würde: „Vermieter, die Familien mit Kindern benachteiligen, gehörten ausgepeitscht“, würde ich nicht widersprechen. Das nur so am Rande.

Private Mietangebote

Nach der Neuregelung der Mieterprovision findet man vermehrt private Mietangebote auf dem Markt. Auch hier ist der Einsatz der Selbstauskunft sehr sinnvoll. Denn dem Vermieter, der ein privates Mietangebot macht, wird bei der Vorauswahl sehr geholfen, wenn er sie etwas strukturierter vornehmen kann.

 

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