Wärmebild eines Gebäudes

EneV Energieeinsparverordnung: Dachsanierungs-Falle nach Hagelschäden

EnEV Energieeinsparverodnung: Die Südwestpresse titelt in einem Artikel:

mit der EnEV Energieeinsparverordnung könnte nach Hagelschäden Bußgeld drohen

http://www.swp.de/ulm/nachrichten/suedwestumschau/Nach-Hagelschaeden-koennte-Bussgeld-drohen;art1158742,2153981

Denn in der EnEV Energieeinsparverordnung steht, dass wenn mehr als 10% der Dachfläche saniert wird, eine energetische Modernisierung vorgeschrieben wird.

Sollten also nach einem Unwetter mehr als 10% Ihrer Dachfläche repariert werden, könnte es teurer werden als geplant.

Dann könnten Sie nämlich zu unfassenden energetischen Sanierungen verpflichtet sein. Ein bisher ungedämmtes Dach müsste dann auf Ihre Kosten nachträglich gedämmt werden.

Bitte prüfen Sie Ihre Versicherungen, ob diese zusätzlichen Kosten auch wirklich von der Versicherung getragen werden oder ob Sie auf diesen Kosten sitzenbleiben.

Weitere Informationen können gegoogelt werden: https://www.google.de/search?q=enev+hagelschaden+dachsanierung


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