Makler
Welche Makler gibt es eigentlich?
In vielen Bereichen geht es einfach nicht mehr ohne Makler. Sei es in der Immobilen-, der Finanz- oder Versicherungsbranche, oftmals gelingt der richtige Schritt nur mit der Unterstützung eines fachkundigen und erfahrenen Maklers. Zu den bekanntesten Maklern gehören die Immobilien-, Finanz- sowie Versicherungsmakler, welche in ihren Fachbereichen gern gewählte Experten sind und zahlreich unter Vertrag genommen werden.
Der Immobilienmakler
Bei einem Immobilienmakler handelt es sich um einen zumeist selbstständigen Gewerbetreibenden. Er weist eine Gelegenheit für einen Miet- oder Kaufvertrag nach oder nutzt eine solche Gelegenheit, um interessante Immobilien zwischen dem Eigentümer und einem Interessenten zu vermitteln. In dieser Situation kommt er seiner Arbeit als Makler nach. Entsteht durch seine Arbeit als Makler ein erfolgreicher Abschluss (Verkauf oder Mietverhältnis) so erhält der Immobilienmakler eine Provision, die auch als Courtage bekannt ist. Die Höhe der Courtage richtet sich im Normalfall nach dem Kaufpreis beziehungsweise dem festgelegten Mietpreis.
Wer für die Courtage aufkommen muss, ob es sich hierbei um den eigentlichen Auftraggeber des Maklers oder die andere Vertragspartei handelt, richtet sich nach den rechtlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes und der Situation auf dem gesamten Immobilienmarkt.
Finanzmakler
Ein Finanzmakler ist nach § 93 HGB ein Handelsmakler, welcher Verträge über die Veräußerung oder die Anschaffung von Wertpapieren (Finanztiteln) vermittelt. Bei der Bezeichnung „Finanzmakler“ handelt es sich um eine fachliche und nicht rechtliche Bezeichnung.
Begrifflich gesehen handelt es sich bei der Bezeichnung „Finanzmakler“, um eine präzisierende Angabe gegenüber eines „Handelsmaklers“ und trägt zusätzlich zur Firmenklarheit bei.
Versicherungsmakler
Ein Versicherungsmakler vermittelt Versicherungsverträge zwischen zwei Parteien. Zumeist handelt es sich hierbei um Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern. Versicherungsmakler sind Kaufleute auf dem Gebiet des Handelsrechts nach § 7 Abs. 2 Ziff. 7 HGB und nach § 93 HGB als Handelsmakler bestimmt.
Ein Versicherungsmakler ist vertraglich nicht an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern steht als treuhänderähnlicher Sachverwalter den Versicherungsunternehmen und seinen Interessen zur Seite.
Die Pflichten und Rechte des Maklers hängen von dem Maklervertrag ab, welcher zwischen dem Makler und dem beauftragenden Versicherungsnehmer geschlossen wird. Zusätzliche Rechte sowie Pflichten sind im Gesetz über Versicherungsverträge definiert.
Bei einer schuldhaften Verletzung der Pflichten haftet der Versicherungsmakler selbst. Er ist gegenüber dem Versicherungsnehmer verpflichtet und muss für dieses bestehende Risiko eine Berufshaftpflichtversicherung in der Form einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer ausreichenden Deckungssumme abgeschlossen haben. Ist das Fehlverhalten oder Verschulden den Mitarbeitern des Versicherungsmaklers zuzurechnen, so besteht die Haftungspflicht gemäß § 278 BGB ebenfalls selbst direkt beim Versicherungsmakler.
Zu dem Oberbegriff des Versicherungsmaklers gehören auch die Kreditversicherungsmakler sowie die Factoringmakler.
Beitrag eines Users aus dem Netz vom 26.10.2016
veröffentlicht auf den Seiten von Immobilienmakler Freiburg