NEU! Vervielfältiger Tabelle für Negativzinsen oder sehr niedrige Zinsen in 2021 und 2022 für Minus 1% bis 5%
Inhalt
Tabelle für positive Zinsen bis 10%
Die Ertragswert – Vervielfältigertabelle wird zur Berechnung des Ertragswertes beim Ertragswertverfahren verwendet. Diese Tabelle wird unter anderem auch als „Barwertfaktoren für die Kapitalisierung“ bezeichnet und ist auf Grundlage der ImmoWErtV zu berechnen. Siehe (1)
kostenloser Download der Etragswert-Vervielfältigertabelle
Die Ertragswert-Vervielfältigertabelle mit den Ertragswert-Vervielfältigern zwischen 1% und 10% Liegenschaftszinssatz sowie zwischen 1 und 100 Jahren Restnutzungsdauer kann hier als .pdf heruntergeladen werden. Diese Tabelle errechnet sich auf Grundlage der ImmoWertV (1)
Die Tabelle darf zu nicht-kommerziellen Zwecken gern verwendet und kopiert werden: Ertragswert Vervielfältigertabelle download hier
Begriffserklärung
Liegenschaftszinssatz
Unter dem Liegenschaftszinssatz versteht man denjenigen Zinssatz, mit dem der Verkehrswert von Liegenschaften üblicherweise verzinst wird.
Der Liegenschaftszinssatz wird auf Grundlage geeigneter tatsächlciher historischer Kaufpreise sowie der dazugehörigen Reinerträge ermittelt. Hierbei werden vergleichbare Immobilien unter Berücksichtigung der verbleibenden Restnutzungsdauer herangezogen. Lokale Gutachterausschüsse pflegen häufig eine gut geführte Kaufpreissammlung und können hier Auskunft erteilen.
Restnutzungsdauer
Die Restnutzungsdauer ist die Zahl der Jahre, in denen eine bauliche Anlage bei üblicher und ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und Pflege voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Sie beinhaltet die Tatsache, dass nach einer gewissen Zeit statistisch gesehen die Bewirtschaftung unrentabel wird.
Die Restnutzungsdauer kann aber durch Modernisierungen und Renovierungen verlängert werden. Nach einem festgelegten Punktekatalog kann dadurch die restliche Nutzungsdauer deutlich verlängert werden.
Die tatsächliche Nutzungsdauer kann dabei deutlich länger sein. Die Betonung liegt auf „wirtschaftlich genutzt“.
Berechnung nach dem Ertragswert-Verfahren
Das Ertragswertverfahren wird für Grundstücke angewendet, die zur Ertragserzielung vorgesehen sind. Einem Käufer so eines Objektes steht die Höhe der Verzinsung an erster Stelle. Der Sachwert ist hier von untergeordneter Bedeutung. Er fließt nur indirekt über die Qualität der verwendeten Baustoffe und der damit zu erwartenden ggf. längeren Restnutzungsdauer mit ein.
Link zum Artikel zum Ertragswertverfahren
Quelle: (1) ImmoWertV)
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