In unserem Netzwerk von guten Kollegen und Dienstleistern begrüßen wir einen Neuzugang: Ein Immobiliengutachter aus Köln.
Peter Gellner Immobiliengutachter in Köln
Inhalt
Immobiliengutachten vor dem Verkauf einer Immobilie
Wer eine Immobilie in Köln verkaufen möchte, der stellt sich am Anfang stets die Frage: Was ist meine Immobilie wohl wert. Die Gefahr ist groß, den falschen Wert zu nehmen. Wird der Wert zu günstig angesetzt, verkauft sich eine Immobilie zwar rasend schnell, aber am Ende verschenkt man viel Geld für sein Unwissen.
Der andere Fall, dass man zu teuer anbietet, bedeutet auch einen Verlust. Zunächst erscheint es nur so, dass man halt sehr viel mehr Zeit benötigt, und man sich von oben an den realem Preis herantastet. Was aber nur die wenigsten Verkäufer wissen ist, dass der Preis, der am Ende erzielt wird, deutlich niedriger ist, als der, der bei einem korrekten Startpreis erzielt worden wäre.
Darum verschenken sowohl die, die eine Immobilie zu günstig anbieten, wie auch die, die zunächst zu teuer starten, wertvolles Geld.
Nur der, der von Anfang an den richtigen Wert für seine Immobilie angesetzt hat, bekommt am Ende den besten Erlös. Daher ist es sehr wichtig, vor dem Verkauf einer Immobilie den richtigen Wert zu ermitteln.
In Köln können wir nun einen Immobiliengutachter aus unserem Netzwerk empfehlen:
Immobilien-Sachverständigenbüro Peter Gellner
Zaunstraße 59
50859 Köln
Tel.: 02234/946 520
Fax: 02234/946 3990
Herr Gellner ist vereidigter Immobiliensachverständiger und erstellt Immobiliengutachten in der Region Köln.
Immobiliengutachter für den Kauf von Immobilien?
Auch vor dem Kauf einer Immobilie empfehlen wir Ihnen einen Immobiliengutachter. Insbesondere, wenn die Immobilie “von Privat” gekauft wird, ist dies besonders ratsam. Während die meisten Immobilienmakler aus Haftungsgründen Schäden am Gebäude häufig ehrlich dem Käufer mitteilen (zumindest ist das bei uns so!), kommt es häufig vor, dass Privatverkäufer auf dem Standpunkt stehen “Was er nicht selber sieht, muss ich ihm auch nicht erzählen”.
Und wenn Sie später nicht beweisen können, dass der Verkäufer Ihnen etwas arglistig verschwiegen hat, dann bleiben Sie selbst auf dem Schaden sitzen. Gut beraten ist, wer da im Vorfeld das Geld für ein Immobiliengutachten in die Hand nimmt und somit nicht die Katze im Sack kaufen muss.