Mietpreisbremse in Breisach am Rhein? Was beachten?
Ja, dieMietpreisbremse gilt in Breisach am Rhein. Das bedeutet, bei einer Neuvermietung darf in Breisach die neue Miete höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Auch die Kappungsgrenze kommt in Breisach zur Anwendung: Die Miete darf innerhalb von 3 Jahren maximal 15% erhöht werden.
Der Kündigungsschutz beträgt bei umgewandeltem Eigentum 5 Jahre.