Die Bruttogrundfläche
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Die Bruttogrungdfläche ist das ausschlaggebende Maß für die Wertberechnung nach der Sachwertrichtlinie bzw. der NHK 2010. Leider geben selbst renommierte Stellen nur selten den korrekten Sachverhalt für eine Wertermittlung nach NHK 2010 auf Basis der Bruttogrundfläche wieder.
Es werden bei einer Immobilie mehrere Bereiche unterschieden. In der NHK 2010 Sachwertrichtlinie ist genau beschrieben, welche Flächenbereiche dazugerechnet werden dürfen und welche nicht.
Einen schnellen Überblick kann dieses Diagramm verschaffen:
Bruttogrundfläche, was nach NHK 2010 dazugehört und was nicht:
Bereich a: Überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen
Bereich b: Überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen
Bereich c: Nicht überdeckt
Zitat aus der Sachwertrichtlinie zum Thema Bruttogrundfläche: „Für die Anwendung der NHK 2010 sind im Rahmen der Ermittlung der BGF nur die Grundfächen der Bereiche a und b zu Grunde zu legen. Balkone sind dem Bereich c zuzuordnen“, auch wenn sie überdeckt sind.
Zur Bruttogrundfläche gehören also zum Beispiel folgende Flächen:
- Wohnflächen im Inneren
- überdachte Loggias (nicht Balkone!)
- Keller > 1,25m
- Innenliegende Garagen oder Durchfahrten
- Dachböden, sofern sie ausgebaut sind. Für nicht ausgebaute Dachböden wird die Gebäudeart „mit nicht ausgebautem Dachgeschoss“ verwendet. In diesem Fall findet auch ein nicht ausgebauter Dachboden volle Anrechnung, sofern eine Höhe von 1,25m mindestens erreicht wird und die Fläche begehbar ist, also festen Boden hat.
- alles jeweils inklusive Mauerwerk
Nicht zur Bruttogrundfläche gehören zum Beispiel
- Spitzböden
- nicht nutzbare Dachböden < oder = 1,25m
- Kriechböden < oder = 1,25m
- Balkone! Balkone gehören nicht zur BGF! Dies wird seit Jahren in der Wikipedia trotz mehrfacher Korrekturversuche falsch widergegeben.
- nicht überdachte Loggias
- Treppenabgänge und Treppenaufgänge
Genauere Informationen zur BGF, der Bruttogrundfläche finden Sie in der Sachwertrichtline, die Sie hier downloaden können: Download der Sachwertrichtlinie mit NHK 2010